🔹 Das Wichtigste vorweg
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich mit einem eigenen Endgerät pro Person. Eine gemeinsame Nutzung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wichtig: Jede Person muss eindeutig visuell identifizierbar sein – alternativ kann ein Smartphone ergänzend für das Kamerabild genutzt werden.
👩⚕️ Für wen ist das wichtig?
Für alle Teilnehmenden von STRUTZING Onlinekursen sowie Einrichtungen mit begrenzter technischer Ausstattung.
❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet
💬 Ist die gemeinsame Teilnahme erlaubt?
Ja, aber nur ausnahmsweise, wenn keine individuellen Geräte verfügbar sind.
🎥 Was gilt bei nur einem Gerät?
Alle Teilnehmenden müssen gleichzeitig klar im Kamerabild sichtbar und namentlich angemeldet sein.
📱 Darf ein Smartphone zusätzlich genutzt werden?
Ja – wenn ein Computer oder Laptop keine funktionierende Kamera hat, kann ein Smartphone zusätzlich für das Kamerabild verwendet werden.
🔁 Wie funktioniert das konkret?
Die Person nimmt parallel mit zwei Geräten teil:
– Computer/Laptop für den Kurs (Audio, Inhalte)
– Smartphone nur für die Kamera (visuelle Anwesenheit)
❗ Ist man dann doppelt angemeldet?
Ja, technisch erfolgt eine zweite Anmeldung. Entscheidend ist, dass die Person eindeutig identifizierbar ist.
📩 Sind Smartphones allein für die Teilnahme erlaubt?
Nein, Smartphones dürfen nicht als alleiniges Teilnahmegerät verwendet werden.
🕓 Wie wird die Anwesenheit geprüft?
Immer personenbezogen über visuelle Identifikation – nicht über das Gerät.
📘 Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung erfolgt individuell pro Person. Smartphones sind hierfür erlaubt.
🚀 Ihr Vorteil
✅ Flexible Teilnahme auch bei fehlender Kamera am Hauptgerät
💡 Klare Trennung zwischen Kursgerät und Kameranutzung
🤝 Verlässliche Identifikation trotz technischer Einschränkungen
🔒 Sichere Grundlage für Teilnahmebescheinigungen
⏰ Vermeidung von Ausschluss durch technische Probleme