Das Wichtigste vorweg: Alle Personen, die im medizinischen Bereich mit ionisierender Strahlung arbeiten oder diese beaufsichtigen, sind verpflichtet, ihre Kenntnisse oder Fachkunde im Strahlenschutz alle fünf Jahre zu aktualisieren. Diese Pflicht ist in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübt wird.
👩⚕️ Für wen ist das wichtig?
Für Ärzt:innen, MTRA, MFA, OTA, Pflegekräfte, OP- und Praxispersonal sowie alle weiteren medizinischen Fachkräfte, die mit Röntgengeräten, CT, Durchleuchtung oder anderen Strahlenquellen arbeiten. Auch Praxisinhaber:innen und leitende Personen mit Fachkunde sind verpflichtet, ihre Kenntnisse regelmäßig zu erneuern.
❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet
📅 Wie oft muss ich die Aktualisierung machen?
➡️ Alle fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum der letzten Fachkunde- oder Kenntniserwerbung.📜 Was passiert, wenn ich die Aktualisierung verpasse?
➡️ Die Fachkunde oder Kenntnis verliert ihre Gültigkeit, und die Person darf keine Tätigkeiten mehr im Strahlenschutz ausüben, bis ein aktueller Kurs absolviert wurde.🏛️ Wer kontrolliert die Aktualisierungspflicht?
➡️ Zuständig sind die Ärztekammern und das HLNUG.
➡️ Arbeitgeber und Strahlenschutzbeauftragte müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden rechtzeitig auffrischen.- 💡 Gilt das auch für Personen in Elternzeit oder Ruhestand?
➡️ Ja, sofern die Fachkunde weiter erhalten bleiben soll – in diesem Fall muss die Aktualisierung ebenfalls im 5-Jahres-Rhythmus erfolgen.
🚀 Ihre Vorteile
- ✅ Gesetzeskonforme Aktualisierung alle fünf Jahre
- 📚 Wissen immer auf dem neuesten Stand
- 🏛️ Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Arbeitgeber
- 💻 Anerkannte Kurse bei STRUTZING online oder in Präsenz
🤖 Noch schneller Antworten finden
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