🔹 Das Wichtigste vorweg
Die Strahlenschutzregisternummer (SSR) ist eine lebenslang gültige, personenbezogene Kennnummer für beruflich strahlenexponierte Personen. Sie wird ausschließlich durch den Arbeitgeber über das SSR-Portal des Bundesamts für Strahlenschutz beantragt – eine eigenständige Beantragung durch Mitarbeitende ist unzulässig.
👩⚕️ Für wen ist das wichtig?
Für Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte sowie Mitarbeitende in Personalabteilungen, die mit der Anmeldung und Verwaltung strahlenexponierter Personen betraut sind.
❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet
💬 Wer darf die SSR-Nummer beantragen?
Nur der Arbeitgeber oder eine beauftragte Stelle (z. B. Strahlenschutzbeauftragte oder Personalabteilung).
📩 Wie erfolgt die Beantragung?
Ausschließlich elektronisch über das SSR-Portal des Bundesamts für Strahlenschutz.
🔁 Muss die SSR-Nummer mehrfach beantragt werden?
Nein. Sie wird einmalig vergeben und bleibt lebenslang gültig – auch bei Arbeitgeberwechsel.
📘 Welche Daten werden benötigt?
Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Sozialversicherungsnummer oder ein Ersatzkennzeichen.
❗ Was ist vor der Beantragung zwingend zu prüfen?
Ob bereits eine SSR-Nummer existiert, um Doppelbeantragungen zu vermeiden.
🕓 Was passiert nach der Beantragung?
Die Nummer wird automatisch generiert und steht im Portal als Zertifikat (PDF) zum Download bereit.
🚀 Ihr Vorteil
✅ Rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Strahlenschutz
💡 Vermeidung von Doppelbeantragungen und Verwaltungsaufwand
🔒 Eindeutige, lebenslange Zuordnung jeder Person im Strahlenschutzregister
⏰ Effizienter Ablauf durch digitale Beantragung und schnelle Bereitstellung
🤝 Klare Zuständigkeiten innerhalb der Organisation