🎯 Das Wichtigste vorweg
Eine STRUTZING-Teilnahmebescheinigung ist nicht automatisch eine behördliche Bestätigung der Kenntnisse oder der sogenannte Röntgenschein.
Welches Dokument Sie erhalten, was darauf bestätigt wird und ob anschließend eine Behörde beteiligt ist, hängt von der Kursart und den vorliegenden Nachweisen ab.
📘 Dokumente beim 90-UE-Kurs
Nach Erfüllung der Kursanforderungen stellt STRUTZING eine Teilnahmebescheinigung aus. Sie bestätigt die Teilnahme am 90-UE-Kurs.
Anschließend prüft die zuständige Behörde die eingereichten Unterlagen und ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, bestätigt die Behörde die Kenntnisse im Strahlenschutz.
Die Behörde führt dabei keine weitere Wissensprüfung durch.
📘 Dokumente beim 20-UE-Kurs
Beim 20-UE-Kurs kann STRUTZING auf der Bescheinigung sowohl die Kursteilnahme als auch die Kenntnisse im Strahlenschutz bestätigen.
Dafür muss der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung vorliegen.
Fehlt dieser Nachweis, bestätigt STRUTZING nur die Teilnahme am Kurs. Die Kenntnisse können in diesem Fall nicht auf der Bescheinigung ausgewiesen werden.
📋 Übersicht
| Kurs und Dokument | Ausstellende Stelle | Voraussetzung | Bedeutung und nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Teilnahmebescheinigung zum 90-UE-Kurs | STRUTZING | Erfüllung der Kursanforderungen | Bestätigt die Kursteilnahme; anschließend werden die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht |
| Bestätigung der Kenntnisse nach dem 90-UE-Kurs | Zuständige Behörde | Prüfung aller erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen | Behördliche Bestätigung der Kenntnisse; keine weitere Wissensprüfung |
| Bescheinigung zum 20-UE-Kurs mit ausgewiesenen Kenntnissen | STRUTZING | Abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen und Kursanforderungen erfüllt | Bestätigt die Kursteilnahme und die Kenntnisse im Strahlenschutz |
| Teilnahmebestätigung zum 20-UE-Kurs ohne Ausbildungsnachweis | STRUTZING | Kursanforderungen erfüllt | Bestätigt nur die Kursteilnahme |
❓ Häufige Fragen
Ist die Teilnahmebescheinigung zum 90-UE-Kurs bereits mein Röntgenschein?
Nein. STRUTZING bestätigt die Kursteilnahme. Die zuständige Behörde prüft anschließend die Unterlagen und Voraussetzungen und bestätigt die Kenntnisse.
Muss ich bei der Behörde noch eine Wissensprüfung ablegen?
Nein. Die Behörde führt keine weitere Wissensprüfung durch.
Was steht auf der Bescheinigung zum 20-UE-Kurs?
Wenn der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung vorliegt, kann STRUTZING zusätzlich zur Teilnahme die Kenntnisse im Strahlenschutz bestätigen. Ohne diesen Nachweis wird nur die Teilnahme bestätigt.
Sind „Zertifikat“ und „Teilnahmebescheinigung“ dasselbe?
Der Begriff „Zertifikat“ wird häufig allgemein verwendet. Entscheidend ist, was das konkrete Dokument bestätigt und welche Stelle es ausgestellt hat.