🏛️ Wie werden Fortbildungspunkte bei ärztlichen Kursen übermittelt?

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🎯 Das Wichtigste vorweg

Bei STRUTZING-Kursen für ärztliches Personal, für die ausdrücklich Fortbildungspunkte ausgewiesen sind, werden die Punkte automatisch an die zuständige Ärztekammer übermittelt, wenn die teilnehmende Person ihre EFN angegeben hat.

📘 Voraussetzung für die automatische Übermittlung

Für die automatische Übermittlung benötigt STRUTZING die persönliche EFN – Einheitliche Fortbildungsnummer.

Die EFN muss korrekt angegeben sein und der teilnehmenden ärztlichen Person zugeordnet werden können. Anschließend übermittelt STRUTZING die vorgesehenen Fortbildungspunkte an die zuständige Ärztekammer.

📘 Für welche Kurse gilt das?

Die automatische Übermittlung gilt, wenn:

  • der Kurs für ärztliches Personal vorgesehen ist,
  • für den konkreten Kurs ausdrücklich Fortbildungspunkte ausgewiesen sind,
  • die teilnehmende Person ihre EFN angegeben hat,
  • die für die Punktevergabe erforderlichen Kursbedingungen erfüllt sind.

Ob und wie viele Fortbildungspunkte für einen Kurs vorgesehen sind, steht in den Informationen zum jeweiligen Kurs.

❓ Häufige Fragen

Erhalte ich bei jedem STRUTZING-Kurs für ärztliches Personal Fortbildungspunkte?
Nein. Fortbildungspunkte werden nur vergeben, wenn sie für den konkreten Kurs ausdrücklich ausgewiesen sind.

Muss ich die Fortbildungspunkte selbst bei der Ärztekammer einreichen?
Nein. Wenn Sie Ihre EFN angegeben haben und die erforderlichen Kursbedingungen erfüllt sind, übermittelt STRUTZING die vorgesehenen Punkte automatisch.

Was passiert, wenn ich keine EFN angegeben habe?
Ohne die persönliche EFN ist keine automatische Zuordnung und Übermittlung der Fortbildungspunkte möglich.

Wo erkenne ich, ob ein Kurs Fortbildungspunkte enthält?
Die vorgesehenen Fortbildungspunkte sind in den Informationen zum jeweiligen Kurs ausgewiesen.

Wann werden die Punkte bei meiner Ärztekammer sichtbar?
Die Übermittlung erfolgt durch STRUTZING. Die anschließende Verarbeitung und Anzeige richtet sich nach den Abläufen der zuständigen Ärztekammer.