🎯 Das Wichtigste vorweg
Wenn STRUTZING einen Kurs absagt, wird Ihnen immer ein Ersatztermin angeboten. Sie müssen diesen Ersatztermin nicht annehmen.
Wenn Sie den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen möchten, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückgezahlt.
🔄 So geht es nach einer Kursabsage weiter
- STRUTZING informiert Sie über die Absage des gebuchten Kurses.
- Sie erhalten einen Ersatztermin.
- Sie entscheiden, ob Sie den Ersatztermin wahrnehmen möchten.
- Wenn Sie den Ersatztermin nicht annehmen, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückgezahlt.
📘 Wann werde ich über die Absage informiert?
Die Mitteilung über eine Kursabsage durch STRUTZING soll gemäß den AGB bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen.
❓ Häufige Fragen
Muss ich den angebotenen Ersatztermin annehmen?
Nein. Sie können den Ersatztermin ablehnen.
Bekomme ich meine Kursgebühr vollständig zurück?
Ja. Wenn Sie den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen möchten, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückgezahlt.
Muss ich selbst eine Erstattung beantragen?
Nach Ihrer Entscheidung gegen den Ersatztermin wird die vollständige Rückzahlung veranlasst.
Gilt diese Regel auch, wenn ich selbst storniere?
Nein. Dieser Artikel betrifft ausschließlich eine Kursabsage durch STRUTZING. Für Stornierungen oder Umbuchungen durch Teilnehmende gelten die dafür vorgesehenen Regelungen.
Was gilt bei einer individuellen Kulanzentscheidung?
Individuelle Kulanzfälle sind von einer Kursabsage durch STRUTZING zu unterscheiden und werden gesondert geprüft.
🚀 Nächster Schritt
Prüfen Sie den angebotenen Ersatztermin. Teilen Sie STRUTZING anschließend mit, ob Sie daran teilnehmen möchten oder die vollständige Rückzahlung der Kursgebühr wählen.