🩺 Was gilt als „erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung“?

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Das Wichtigste vorweg: Für die Teilnahme an Kursen wie dem „Großen Röntgenschein“ ist eine abgeschlossene medizinische Grundausbildung erforderlich.
Diese Ausbildung muss staatlich anerkannt, mindestens 24 Monate lang und medizinisch-technisch ausgerichtet sein – mit patientenbezogener Tätigkeit sowie anatomisch-physikalischem Wissen.

👩‍⚕️ Für wen ist das wichtig?

Für alle Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben möchten – insbesondere: OTA/ATA, MFA, Physiotherapeut:innen, Pflegefachkräfte oder andere medizinische Berufsgruppen mit staatlich anerkanntem Abschluss.


❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet

  • 💡 Welche Voraussetzungen muss meine Ausbildung erfüllen?
    Ihre Ausbildung muss erfolgreich mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen sein und auf bundes- oder landesrechtlicher Grundlage beruhen.
    Alternativ sind auch Ausbildungen zulässig, die den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) – etwa für OTA/ATA – oder der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) – etwa für CTA – entsprechen.
  • 📏 Wie lange muss die Ausbildung dauern?
    Die Ausbildungsdauer muss mindestens 24 Monate betragen. Kürzere Kurse oder interne Schulungen genügen nicht.
  • 🧠 Welche Inhalte müssen vermittelt werden?
    Die Ausbildung muss folgende Schwerpunkte beinhalten:
    • Anatomische Kenntnisse in mindestens zwei Bereichen (z. B. Skelett, Organe, Organsysteme)
    • Physikalische oder technische Grundlagen (Physik oder Gerätetechnik im Lehrplan)
    • Patientennahe Tätigkeiten am oder mit dem Patienten
  • 📋 Welche Berufe gelten als „sonstige medizinische Ausbildung“?
    Folgende Berufsausbildungen werden in der Regel anerkannt:
    • Altenpfleger/in
    • Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA)
    • Chirurgisch-technische/r Assistent/in (CTA)
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
    • Hebamme / Entbindungspfleger/in
    • Masseur/in
    • Medizinische/r Bademeister/in
    • Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
    • Arzthelfer/in
    • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik (MTAF)
    • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Veterinärmedizin (MTAV)
    • Notfallsanitäter/in (seit 01.01.2014)
    • Operationstechnische/r Assistent/in (OTA)
    • Orthoptist/in (Schielbehandlung)
    • Physiotherapeut/in
    • Podologe/in
    • Rettungsassistent/in (Ausbildung bis 31.12.2014)
    • Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
    • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • 📝 Können auch andere Berufe anerkannt werden?
    Ja. Nach Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde können auch andere medizinische Berufsausbildungen mit entsprechender Zusatzqualifikation anerkannt werden.
    👉 Wichtig: Die endgültige Entscheidung trifft nicht der Kursveranstalter, sondern die zuständige Behörde.

🚀 Ihre Vorteile

  • ✨ Mehr Klarheit: Sie wissen genau, ob Ihre Ausbildung anerkannt wird
    📚 Vollständige Übersicht aller zugelassenen Berufsbilder
    🧩 Rechtssichere Orientierung dank DKG/DGCH-Empfehlungen
    🕵️ Sicherheit bei der Kursanmeldung und Behördenprüfung
    ✅ Möglichkeit zur individuellen Anerkennung durch Einzelfallprüfung


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