Das Wichtigste vorweg: Ein Wechsel des Arbeitgebers oder der Fachrichtung ändert grundsätzlich nichts an den vereinbarten Kursbedingungen. Eine Abmeldung vom Strahlenschutzkurs ist nur gemäß den Stornierungsbedingungen nach AGB möglich. Ob eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung möglich ist, hängt vom Zeitpunkt der Abmeldung und den vertraglichen Regelungen ab.
👩⚕️ Für wen ist das wichtig?
Für Teilnehmende, die sich bereits zu einem Strahlenschutzkurs angemeldet haben und nachträglich den Arbeitgeber oder die Fachrichtung wechseln.
❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet
- 💬 Kann ich mich einfach abmelden, wenn ich die Fachrichtung gewechselt habe?
Nein, der Kursplatz bleibt an deine Buchung gebunden. Es gelten die allgemeinen Stornierungsfristen laut AGB. - 📩 Gibt es Kulanz, wenn mein neuer Arbeitgeber den Kurs nicht mehr benötigt?
STRUTZING prüft Kulanzfälle individuell. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine andere Person ist in der Regel möglich. - 🕓 Bis wann kann ich kostenfrei stornieren?
Die Fristen sind in den AGB festgelegt. In der Regel ist eine kostenfreie Stornierung nur bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn möglich. - 🔁 Kann mein Platz auf Kolleg:innen übertragen werden?
Ja, häufig kann der Kursplatz auf eine andere Person aus demselben Unternehmen übertragen werden – bitte rechtzeitig anfragen. - 📘 Muss ich STRUTZING oder meinen Arbeitgeber informieren?
Die Abmeldung muss immer direkt bei STRUTZING erfolgen, unabhängig vom Arbeitgeberwechsel.
🚀 Ihre Vorteile
- ✅ Klare Orientierung bei Arbeitgeber- oder Fachrichtungswechsel
- 💡 Möglichkeit zur Umbuchung oder Teilnehmerübertragung
- 🤝 Kulanzregelungen nach individueller Prüfung
- 🔒 Transparente Bedingungen nach AGB
🤖 Noch schneller Antworten finden
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