Das Wichtigste vorweg: Für die Teilnahme an Strahlenschutzkursen sind bestimmte medizinische Qualifikationen gesetzlich festgelegt. Manche Gesundheitsberufe sind nicht automatisch zugelassen, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach individueller Prüfung durch die zuständige Behörde anerkannt werden. STRUTZING selbst trifft darüber keine Entscheidung.
👩⚕️ Für wen ist das wichtig?
Für Teilnehmende aus Berufen, die nicht ausdrücklich zu den klassischen medizinischen Ausbildungswegen gehören, aber dennoch Strahlenschutzkenntnisse erwerben möchten.
❓ Häufige Fragen – kurz beantwortet
- 💬 Welche Berufe sind nicht automatisch zugelassen?
Beispielsweise:- Altenpflegehilfe (APH)
- Diätassistenz (DA)
- Ergotherapie (ERG)
- Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (GKP-H / KPH)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegehilfe (KKP-H)
- Heilerziehungspflege (HEP)
- Heilpädagogik – Assistenzbereich (HPA)
- Logopädie (LOG)
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz (MTLA)
- Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA)
- Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
- Zytologieassistenz (ZYA)
- 📘 Ist eine Teilnahme für diese Berufe grundsätzlich ausgeschlossen?
Nein. In vielen Fällen ist eine Teilnahme möglich, sofern die zuständige Behörde eine Anerkennung im Einzelfall ausspricht. - 📩 Wer entscheidet über die Anerkennung?
Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch die für Sie zuständige Behörde – nicht durch STRUTZING. - 🕓 Welche zusätzlichen Nachweise können verlangt werden?
Zum Beispiel mehrjährige praktische Erfahrung im medizinischen Bereich oder ergänzende Schulungen zur Anatomie bzw. physikalisch-technischen Grundlagen. - 🔁 Wie gehe ich vor, wenn ich zu einer dieser Berufsgruppen gehöre?
Reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein und lassen Sie sich die Teilnahme schriftlich bestätigen. Anschließend können Sie sich problemlos für einen Kurs anmelden. Reichen Sie uns die Bestätigung nach Kursbuchung bitte ein. - ❗ Kann STRUTZING mir sagen, ob mein Beruf anerkannt wird?
Nein. STRUTZING darf nur auf die gesetzliche Zuständigkeit hinweisen und nicht die behördliche Prüfung durchführen.
🚀 Ihre Vorteile
- ✅ Klare Orientierung für nicht klassische Gesundheitsberufe
- 💡 Transparente Information zum Anerkennungsprozess
- 🤝 Unabhängige, rechtssichere Entscheidung durch die Behörde
- ⏰ Keine unnötigen Rückfragen bei der Kursanmeldung
🤖 Noch schneller Antworten finden
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unseren KI-Assistenten unten rechts auf der Webseite – er beantwortet rund um die Uhr Ihre offenen Fragen zu Kursinhalten, Anmeldung, Ablauf, Bescheinigungen und vielem mehr.